Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von IT- und Grafikdienstleistungen, die Entwicklung und der Verkauf von Software jeder Art sowie die Wissensvermittlung und Beratung im Zusammenhang mit Hard- und Software, Produktion und Verkauf von digitalen und physischen Produkten, Durchführung von Veranstaltungen, Betrieb eines Franchise- und Lizenz-Systems jeder Art, jeweils unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.