Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung, Aus- und Umbau sowie Weitervermietung von Gewerbemietflächen zum Betrieb medizinischer Versorgungseinrichtungen (z.B. Arztpraxen, MVZ, Sanitätshaus, Physiotherapiepraxen u.ä.) sowie die Gründung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung ärztlich und psychotherapeutisch geleiteter Einrichtungen, in denen Ärzte und/oder Psychotherapeuten, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeuten tätig sind (Medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 S. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).