Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereiche Telekommunikation (auch für die Öffentlichkeit), Netzwerk, EDV (einschließlich Bereitstellung von Hardwareeinrichtungen), IT-Beratung, Vertrieb von Telekommunikations- und Multimediaprodukten, Mobilfunk- und Festnetztarifen; Handel, Export und Import von Waren, insbesondere von Waren der Elektronik, einschließlich Kraftfahrzeugelektronik, elektronischer Maschinen und Geräte und dazu gehörender Verbrauchsgüter