Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Beteiligung an neu gegründeten oder bestehenden Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Grundstücken.