Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien, die Ausführung von Tätigkeiten nach § 34c der Gewerbeordnung (insbesondere nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 1a) unter Ausschluss von Bauträger- und Baubetreuungstätigkeiten, die Verwaltung von eigenem und fremdem Immobilienvermögen, Beteiligung an Gesellschaften mit ähnlichem oder gleichem Zweck.