Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten unter Ausschluss von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung