Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von berufsfördernden und berufsbegleitenden medienspezifischen Fort- und Weiterbildungen vorrangig im Bereich des TV-Entertainments.
Insbesondere wird die Gesellschaft Module, Seminare und Kolloquien auf internationaler Ebene im Bereich des TV-Entertainments durchführen und sich mit entsprechenden wissenschaftlichen Fragestellungen aus den Bereichen des Medienrechts, der Medienwirkungsforschung und der Medienökonomie auseinandersetzen.
Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch grundlegende wissenschaftliche Eigenforschung. Ferner können Forschungsaufträge auch an Dritte vergeben werden.
Die Ergebnisse der Forschung bzw. der Forschungsaufträge sollen in öffentlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen vorgestellt werden.
Die Gesellschaft kann Stipendien und Praktikantenplätze vergeben.
Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben auf dem Gebiet der zuvor genannten berufsfördernden und berufsbegleitenden Weiterbildung sowie der hiermit im Zusammenhang stehenden Förderung von Wissenschaft und Forschung übernehmen, die sich insbesondere mit medienwissenschaftlichen, medienwirtschaftlichen und medienpolitischen Fragestellungen befassen.