Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Erbringung von freischaffenden Leistungen der Landschaftsarchitektur gemäß §§ 1 und 2 des ABKG,BE-Architekten/Baukammergesetz Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG), insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Landschaft, Freianalgen, Gärten, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken auch im Rahmen städtebaulicher Planung; die Beratung Betreuung und Vertretung von Auftraggebenden in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie der Koordinierung und Überwachung der Ausführung; die Erstattung von Fachgutachten, die Ausarbeitung von Freiraumplanung und die Mitwirkung an städtebaulicher Planung, der Landesplanung und Raumordnung.