Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Betreuung von Bauvorhaben jeglicher Art, seien es eigene Vorhaben oder solche anderer Bauherren, insbesondere die Vergabe von Bauaufträgen an Bauunternehmen aller Art im eigenen oder fremden Namen für die Errichtung von Bauten, deren Innenausbau und Inneneinrichtung sowie das Erstellen von Gebäuden und die Ausführung von Maurer- und Stahlbetonarbeiten;
b) der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, einschließlich des Abschlusses von Miet- und Pachtverträgen über sowie die Verwaltung von Immobilien zum Zwecke deren Nutzung im eigenen wirtschaftlichen Interesse;
c) Der An- und Verkauf von Fleischwaren.