Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen auch als persönlich haftender Gesellschafter sowie Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung in solchen Unternehmen; Gesellschaft ist berechtigt, auch Geschäftsführung und Verwaltung solcher Unternehmen zu übernehmen, an denen sie nicht selbst unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist