Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften und der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Anlagen zur Energiegewinnung im eigenen Namen und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist.