Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Immobiliengeschäfte jeder Art, insbesondere die Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen über Immobilien, die Projektentwicklung und die Beratung in Immobilienangelegenheiten,Projektsteuerungsleistungen, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien, die Beteiligung an Projekt- bzw. Immobiliengesellschaften, die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften sowie alle anderen mit Immobilien in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Architektenleistungen.