Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung kaufmännischer Dienst- und Beratungsleistungen in sämtlichen Bereichen der Immobilienwirtschaft, insbesondere die Übernahme des Asset Managements für Eigentümer gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte, die Steuerung von Objekttransaktionen für Immobilieneigentümer/-investoren, die Erstellung von Standort- und Marktanalysen, die Konzeption und Umsetzung von Projektentwicklungen sowohl von Neubau- als auch von Bestandsimmobilien sowie in Einzelfällen die Vermittlung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten als auch von Mietflächen. Eigene Bau- oder Architektenleistungen werden nicht erbracht. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder nach § 34i der Gewerbeordnung werden nicht ausgeführt.