Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin unter Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung an Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken mit Wohn- und Gewerbebauten, die Vermietung der errichteten Baulichkeiten und gegebenenfalls deren Veräußerung ist.