Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und die Beteiligungen von/an gastronomischen Einrichtungen, Imbissen, Einzelhandelsgeschäften zum Verkauf von Getränken, Lebensmitteln und Feinkost; Internethandel mit Getränken, Lebensmitteln, Pralinen und Feinkost; Mobiles Catering, Event- und Veranstaltungsagentur.