Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft, die den Betrieb von Supermärkten, den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Supermärkten stehende Geschäfte zum Gegenstand hat durch Übernahme von Kommanditanteilen und Gesellschaftsanteilen der Komplementärin.