Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Gestaltung von Internetseiten und Software (z.B. Webapplikationen) und deren Vermarktung sowie die erlaubnisfreie Beratung im Bereich der kommerziellen Nutzung des Internets (z.B. Werbung, "Search Engine Optimization" (SEO)); ferner Beratung im Bereich Corporate Design, Corporate Identity, Werbung, Public Relations sowie Dienstleistungen jeglicher Art im Zusammenhang mit digitaler Fotographie.