Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Vermögensanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie damit verbundene Geschäfte, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis bedürfen. Erlaubnisfreie Management-, Software- und Technologieberatung sowie Vermittlung von Personal für Unternehmen.