Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Erbringung von Unternehmensberatungs-Leistungen, insbesondere auch in den Bereichen Start-up und Beteiligungsmanagement; ausgenommen davon ist die Erbringung von Beratungsdienstleistungen, die einer behördlichen oder sonstigen staatlichen Erlaubnis bedürfen.