Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
An- und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken, schlüsselfertige Erstellung von Objekten und deren Verkauf oder deren Aufteilung in Wohnungseigentum oder Teileigentum,Vermittlung von Interessenten zum Erwerb von Grundstücken (§ 34 c Abs. 1 GewO) und Projektentwickklung von gewerblichen und Wohnimmobilien