Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die geschäftsmäßige Verwaltung, Betreuung und Verwertung (insbesondere durch An- und Verkauf) von Immobilien und deren Finanzierung sowie sonstige Geschäfte mit Immobilien aller Art, insbesondere durch Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften mit entsprechendem Unternehmensgegenstand sowie die Übernahme der Geschäftsführung in diesen Gesellschaften. Ausgenommen sind jedoch solche Geschäfte, für die eine Genehmigung gemäß § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist.