Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Schulung, Programmierung und Vertrieb von Datenverarbeitungs- und Kommunikationseinrichtungen sowie die Vornahme aller für diesen Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Forschung und Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung ihres Hauptzwecks dienlich sind, insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprogramme als Einzelprojekte unter Berufung eines Projektleiters durchführen, deren Abwicklung einer Projektordnung geregelt werden.