Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung und Vertrieb von Texten, Design- und Grafikleistungen und Videos sowie themenverwandter Online-Kurse und Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, Halten und Verwaltung von Immobilien mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer Genehmigung gem. § 34 c GewO bedürfen, sowie Beteiligung an anderen Unternehmen.