Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG (Anlagevermittlung), gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG (Anlageberatung) und gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG (Abschlussvermittlung).
Ferner die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, insbesondere zu den Themen Geldanlage und Wertpapierhandel sowie der Verkauf, die Vermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zur Teilnahme am elektronischen Handel mit Wertpapieren oder sonstigen Rechten, ferner die Erbringung von Serviceleistungen im Rahmen des elektronischen Handels von Wertpapieren und gehandelten Rechten.