Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Der Handel mit Rohstoffen, insbesondere der Handel mit Eisen- und Nichteisenmetallen (Der Handel mit Rohstoffen, der einer besonderen Genehmigung bedarf, ist ausgeschlossen);
b) das Betreiben eines Containerdienstes;
c) die Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten jeglicher Art;
d) Management (Betreuung) von Gebäuden und Grundstücken aller Art (die Gesellschaft gibt keine Tätigkeit im Sinne des § 34 c GewO aus);
e) Kfz-Service;
f) Vermietung von LKW's, Containern, Vermietung von Büroräumen auf Betriebsgeländen u. a.