Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Aufbau, Halten, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter; Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist