Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in einer oder mehreren bestehenden oder neu zu gründenen Kommanditgesellschaften mit dem vorgenannten Unternehmenszweck; Beratung von Unternehmen