Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, ebenso Erbringung von Leistungen der Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Digital/ Kommunikation/ Medien/ Internet, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist