Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Betrieb und Verwaltung von fremden Immobilien, insbesondere die Projektierung, Vermietung sowie die Erbringung damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, sofern diese nicht einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, ferner die Liegenschaftsbetreuung und Hausmeistertätigkeiten und Reinigungsarbeiten sowie Winterdienst und Gartenpflege (Asset-, Property- und Facilitymanagement).