Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit diese Tätigkeiten keiner staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere aus den Bereichen Werbung, Mediengestaltung, Journalismus und Tauchen, ferner die Produktion von und der Groß- und Einzelhandel mit themen- und artverwandten Produkten.