Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen, die sich befassen mit der Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz.
Ferner der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art sowie die Vornahme von Wertverbesserungen an eigenen und verwalteten fremden Immobilien.