Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung des Markennamens Die Kunstwerkstatt Berlin der Inhaberin Frauke Löhr, damit verbunden die Vergabe von Franchiselizenzen sowie der Handel mit Schmuck, Modeaccessoires, Kunsthandwerk, Kunst und mit artverwandtem Zubehör und Beistellware; des Weiteren die Ein- und Erbringung von Management- und Beratungsleistungen sowie die Vermietung und Verpachtung von Verkaufsgeschäften und An- und Verkauf von Liegenschaften. Ferner: Die Erbringung von Kurs- und Freizeitangeboten im Bereich der Anfertigung von Schmuck und Kunsthandwerkartikeln.