Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften, die sich befassen mit: Erwerb und die Verwertung von unternehmensbezogenem Anlagevermögen, know-how und sonstigen Rechten, insbesondere durch langfristige Nutzung und Vermietung oder Abschluss von Leasingverträgen als Leasinggeber. Dies betrifft insbesondere die Vermietung/Leasinggabe an Unternehmen, die sich mit der Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften befassen, hier vor allem auf den Gebieten der Durchführung von Haus- und Grundstücksverwaltungen aller Art, der Verwaltung von Eigentumswohnungen, des Erwerbs und die Verwaltung von fremden und eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechte sowie der Ausübung der vorstehenden oder damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.