Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien aller Art, Sanierung von Grundstücken, Wohnungen und Gebäuden (ohne eigene handwerkliche Tätigkeit und ohne die in § 34 c der Gewerbeordnung genannten erlaubnisbedürftigen Geschäfte), sonstige Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung.