Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Förderung des Verständnisses für und die Kenntnis über das Medium Kinofilm und den Erlebnisort Kino sowie die Durchführung bundesweiter unterstützender Maßnahmen zur Vermittlung von Filmbildung, zur Förderung der Filmkultur in Deutschland und zur Wahrung des nationalen Filmerbes. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche an das Medium Film herangeführt werden, z. B. Schulfilmwochen,
- die Verbreitung von filmpädagogischen Begleitmaterialien,
- die Durchführung und Organisation eines regelmäßigen Kongresses zum öffentlichen Diskurs über Filmwissen, Filmkultur und Filmbildung,
- den Aufbau einer kostenfreien, öffentlich zugänglichen Datenbank zur Vernetzung vorhandener und neuer Initiativen im Bereich Kino und Schule.