Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, sowie b) Softwareentwicklung und -dienstleistungen, Beratung im Bereich der Informationstechnologie sowie das Social Media-Marketing und die Online-Verkaufsförderung jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, der Gewerbeordnung oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.