Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Dienstleistung im Bereich Unternehmensführung, Strategie, Einsatz neuer Medien, Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich Maschinenbau und Bauwesen einschließlich Projektentwicklung und -management, Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebens- und Genussmittel, Erwerb, Halten und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, Vermietung von Kraftfahrzeugen und sonstigen Gegenständen, Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien und Liegenschaften, sofern hierzu keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.