Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Vertrieb, Im- und Export mit Waren aller Art, wie mit Holz und Holzprodukten, der Rohstoffhandel, der Handel mit Konsumgütern sowie mit Industrieanlagen und -ausrüstungen: Industrieberatung, Kontaktherstellung zwischen deutschen und GUS-Unternehmen und deren Betreuung und die Vertretung von Unternehmen aus der GUS in Deutschland. Ausgenommen sind Waren, deren Handel, Vertrieb, Im- und Export gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.