Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aller Art; Vermittlung von Energie- & Wasserbelieferungsverträgen (z.B. Strom, Gas und Wasser) sowie Vermittlung von Medien-, Telekommunikationsverträgen aller Art; die Vermittlung von Kundenanfragen sowie Vermittlung von sonstigen zulässigen Dienstleistungen (soweit deren Vermittlung nicht genehmigungspflichtig ist); Betreiben von Preisvergleichen aller Art und Betrieb einer Agentur für Media-, Werbe- und Vermarktungsdienstleistungen; Erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie die Steuer-, Rechts- und Anlage- Beratung sowie Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.