Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Verlages für Print- und sonstige Medien, die Herstellung und Produktion, der Verleih und Vertrieb von Filmen, Print-, Funk- und Fernsehwerken und -programmen und sonstigen Medienprodukten, Webdesign und -produktionen, der Verleih von dazu benötigtem technischem Equipment und die Public Relations und Unternehmensberatung im Bereich Medien und allen Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.