Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau und der Betrieb eines deutschlandweiten Forums für die Suche nach Personen oder Gegenständen im Internet und auf mobilen Endgeräten sowie die Erbringung erlaubnisfreier Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit diesem Suchforum stehen.