Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 und Nr. 4 der Abgabenordnung (AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Kindergarten, Hort und Schule auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Die Gesellschaft kann ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung mit dem Freunde der Johannes-Schule-Berlin e.V. verwirklichen. Zusammen mit dem Freunde der Johannes-Schule-Berlin e.V. verfolgt die Gesellschaft das gemeinsame Ziel eines ganzheitlichen Bildungsangebots auf der Grundlage der Waldorfpädagogik von Rudolf Steiner, bei dem alle schulischen Stationen vom Kindergarten bis zur beruflichen Ausbildung auf einem Campus absolviert werden können. Im Rahmen der Kooperation betreibt die Gesellschaft u.a. Kindergarten, Hort und Schule auf dem gemeinsamen Campus.