Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf, Verwaltung sowie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Büro- und Gewerbeflächen, Gestellung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie aller damit im technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Durchführung von Reisen aller Art, insbesondere von Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsreisen. Die Gesellschaft kann Omnibusverkehre im Gelegenheits- und Linienverkehr durchführen und entsprechende Genehmigungen beantragen, mit dem Ziel kostengünstiger und umweltfreundlicher Verkehrsbedienung.