Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie das Verwerten von Beteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie alle in Zusammenhang mit den gehaltenen Beteiligungen verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.