Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwertung und Vermietung von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erwerb, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen und alle Tätigkeiten, die diesem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind. Genehmigungspflichtige Geschäfte - insbesondere nach dem KWG - gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft.