Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Schuhen, Textilien jeder Art, Schmuck, Taschen und ähnlichem, Elektronischen Produkten sowie der Im- und Export, Durchführung von Veranstaltungen sowie die Organisation und Durchführung von Reisen, Beratung für IT-Telekommunikation sowie Beratung für Europäische Immobilien und ähnliche Informationen, Immobilienverwaltung (keine Tätigkeiten nach § 34 c und § 34 f GewO).