Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreuung von Ausländern bei Heilbehandlungen, wie z.B. Krankenhaus- oder Sanatoriumsaufenthalten, die erlaubnisfreie Beratung und Vertretung beim Abschluss von Verträgen mit Ärzten, Krankenhäusern und ähnlichen Institutionen sowie der Im- und Export von Gegenständen für Kranke und Genesende, deren Handel keiner besonderen Genehmigung bedarf. Des Weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.