Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung von Gebäuden, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung dieses Grundbesitzes sowie Vornehmen aller für die Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Geschäfte, insbesondere in München. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind sowie die eigenständige Ausführung von Handwerkerarbeiten.