Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Diese Zwecke sollen verwirklicht werden, insbesondere durch den Aufbau und Betrieb eines Museums für zeitgenössische Kunst, das insbesondere Kindern und Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen soll Kunst unmittelbar und aktiv zu erleben und erfahren, sowie das Angebot von speziellen pädagogischen Programmen an Schulgruppen und einzelne Personen um vertiefende Erkenntnisse über die gezeigte Kunst zu gewinnen.