Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie der Kinder- und Jugendhilfe durch die Tagesbetreuung von Kindern, die frühkindliche Erziehung und die Familienbildung.
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Aufbau und das Betreiben von Kindertagesstätten und die Durchführung von dafür erforderlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen; die Umsetzung von Projekten der frühkindlichen Erziehung (Lernwerkstätten, Eltern-Kind-Spielgruppen usw.); die Durchführung von Aktivitäten der Familienbildung (Familienzentren, Elternkurse usw.); die Durchführung von Kinderreisen und Ferienaktivitäten; die Durchführung von stadtteilorientierten Kooperationsprojekten zur Umsetzung der Satzungszwecke (z.B. Vorhaben zur Erleichterung des Übergangs von Kita zur Grundschule, gererationsübergreifende Begegnungen, Lesepatenschaften usw.); die Qualifizierung, Ausbildung und Fortbildung im Zweckbereich.